Welche Rechte habe ich als Studienteilnehmerin?

  1. Alle teilnehmenden Patientinnen müssen ausführlich über die geplante Studie informiert und aufgeklärt werden.
  2. Sie bekommen jeweils ein Exemplar der Patientinnen-Information und der Einwilligungserklärung, die vom Prüfarzt/Prüfärztin und von Ihnen unterzeichnet wird.
  3. Sie können die Versicherungsbedingungen einsehen.
  4. Sie können sich immer an Ihren Studienarzt/Studienärztin wenden, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.
  5. Sie dürfen die Studie jederzeit und ohne Angabe von Gründen verlassen. Dies wirkt sich nicht auf Ihre weitere Behandlung aus!

Welche Pflichten habe ich als Studienteilnehmerin?

  1. Sie erscheinen zu allen vereinbarten Untersuchungsterminen.
  2. Sie informieren Ihren Hausarzt/Hausärztin über Ihre Teilnahme an der Studie.
  3. Sie befolgen die Anweisungen Ihres Studienarztes/Studienärztin.
  4. Sie geben Ihrem Studienarzt/Studienärztin Bescheid, falls Sie zusätzlich noch andere Medikamente einnehmen müssen, z. B. wenn Sie  Beschwerden haben.
  5. Sie informieren Ihren Studienarzt/Studienärztin, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Hausarzt/Hausärztin ändern.
  6. Sie informieren bei Nebenwirkungen der Medikation umgehend das Studienzentrum.