Welche Rechte habe ich als Studienteilnehmerin?
- Alle teilnehmenden Patientinnen müssen ausführlich über die geplante Studie informiert und aufgeklärt werden.
- Sie bekommen jeweils ein Exemplar der Patientinnen-Information und der Einwilligungserklärung, die vom Prüfarzt/Prüfärztin und von Ihnen unterzeichnet wird.
- Sie können die Versicherungsbedingungen einsehen.
- Sie können sich immer an Ihren Studienarzt/Studienärztin wenden, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben.
- Sie dürfen die Studie jederzeit und ohne Angabe von Gründen verlassen. Dies wirkt sich nicht auf Ihre weitere Behandlung aus!
Welche Pflichten habe ich als Studienteilnehmerin?
- Sie erscheinen zu allen vereinbarten Untersuchungsterminen.
- Sie informieren Ihren Hausarzt/Hausärztin über Ihre Teilnahme an der Studie.
- Sie befolgen die Anweisungen Ihres Studienarztes/Studienärztin.
- Sie geben Ihrem Studienarzt/Studienärztin Bescheid, falls Sie zusätzlich noch andere Medikamente einnehmen müssen, z. B. wenn Sie Beschwerden haben.
- Sie informieren Ihren Studienarzt/Studienärztin, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Hausarzt/Hausärztin ändern.
- Sie informieren bei Nebenwirkungen der Medikation umgehend das Studienzentrum.